Schadstoff-Gutachten

Bei Sanierungs-, Umbau- und Rückbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden stellen verborgene Schadstoffe ein erhebliches Risiko für Gesundheit, Bauablauf und Rechtssicherheit dar.

Als Sachverständiger unterstütze ich Sie mit einer fachgerechten, normorientierten Schadstoffbegutachtung, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und fundierte Entscheidungsgrundlagen zu schaffen.

Schadstofffreisetzung bei Altbausanierungen

Gerade im Rahmen von Abbruch- Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten werden Schadstoffe wie Asbest und KMF häufig unbeabsichtigt freigesetzt. Ohne vorherige Untersuchung besteht ein hohes Risiko für ausführende Gewerke, Nutzer und Bauherren – ebenso wie rechtliche und wirtschaftliche Folgen durch Baustopps oder Nachsanierungen.

Eine fachgerechte Schadstoffbeprobung vor Beginn der Baumaßnahme ist daher ein zentraler Baustein einer sicheren und regelkonformen Sanierung. Sie ermöglicht:

  • die eindeutige Identifikation vorhandener Gefahrstoffe
  • eine gezielte Sanierungs- und Schutzmaßnahmenplanung
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und technischer Regeln

Asbest – unsichtbare Gefahr in Bestandsgebäuden

Asbest ist ein natürlich vorkommendes, faserförmiges Mineral, das aufgrund seiner hohen Festigkeit, Hitzebeständigkeit und Langlebigkeit über Jahrzehnte im Bauwesen eingesetzt wurde. Typische Asbestprodukte finden sich unter anderem in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen (z. B. Floor-Flex-Platten), Klebern, Spachtelmassen, Putzen, Rohr- und Brandschutzisolierungen.

Ab ca. 1880 – 1900 fand die industrielle Asbestverarbeitung statt. In Deutschland wurde Asbest vor allem ab den 1950er-Jahren bis 1993 verbaut. Seitdem gilt ein vollständiges Verwendungsverbot. Die besondere Gefährlichkeit von Asbest liegt in den extrem feinen, lungengängigen Fasern, die bei mechanischer Bearbeitung oder Beschädigung freigesetzt werden. Das Einatmen dieser Fasern kann zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliomen führen. Aufgrund der langen Latenzzeiten treten gesundheitliche Folgen häufig erst Jahrzehnte nach der Exposition auf.

Die Bewertung und der Umgang mit Asbest unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der TRGS 519.

Künstliche Mineralfasern (KMF) – Risiko durch ältere Dämmstoffe

Künstliche Mineralfasern, wie Glas- und Steinwolle, wurden über viele Jahre hinweg als Dämmstoffe für Wärme-, Schall- und Brandschutz eingesetzt. Ältere KMF-Produkte, die vor 2000 hergestellt wurden, gelten als potenziell krebserzeugend, da sie biobeständig sind und vom menschlichen Körper kaum abgebaut werden können.

Seit Juni 2000 dürfen nur noch biolösliche, gesundheitlich unbedenklichere KMF-Produkte verwendet werden. Beim Rückbau oder bei Sanierungsarbeiten an älteren Dämmstoffen können jedoch weiterhin gefährliche Faserfreisetzungen auftreten. Neben möglichen Langzeitrisiken führen KMF häufig zu Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen. Maßgeblich für den Umgang mit KMF sind unter anderem die TRGS 521.

Beprobung vor Eingriffen in die Bausubstanz, Erfolgskontrollen und Freimessungen

Vor Eingriffen in die Bausubstanz von Bestandsgebäuden ist eine fachgerechte Schadstoffbeprobung ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere bei Gebäuden aus der Zeit vor 1993 können gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder sogenannte „Alte Mineralwolle“, kurz KMF vorhanden sein.

Ab 01.06.2000 Verbot des Inverkehrbringens von alter, krebserzeugender Mineralwolle gemäß Gefahrstoffverordnung.

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV)

Durch gezielte Probenahmen vor Beginn der Arbeiten lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Schutz- und Sanierungsmaßnahmen sicher planen.

Nach der Durchführung von Schadstoffsanierungen ist eine unabhängige Erfolgskontrolle von zentraler Bedeutung. Diese dient dem Nachweis, dass die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß, fachgerecht und entsprechend den geltenden technischen Regeln ausgeführt wurden. Im Rahmen von Freimessungen und Raumluftuntersuchungen wird überprüft, ob keine gesundheitsgefährdenden Faser- oder Schadstoffkonzentrationen mehr vorliegen und die betroffenen Bereiche wieder uneingeschränkt genutzt werden können.

Die Erfolgskontrollen und Freigabemessungen erfolgen unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke zur Schadstoffmessung. Die Ergebnisse werden transparent dokumentiert und bieten Bauherren, Betreibern und Nutzern ein hohes Maß an Sicherheit sowie eine belastbare Grundlage für die Freigabe der Räume.

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